[1]
“Rückfälligkeit nach der Inhaftierung von Sexual- und Gewaltstraftätern: Ein Vergleich zwischen selbstberichtetem und offiziell registriertem Rückfallverhalten”, krimoj, vol. 2, no. 2, pp. 264–282, Jun. 2020, doi: 10.18716/ojs/krimoj/2020.2.10.